B196 – Motorradfahren bis 125ccm ohne Prüfung
Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die Schlüsselzahl B196. Diese Schlüsselzahl ermöglicht das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW (Klasse A1) im Inland. Um diese Eintragung zu erlangen ist zwar keine Prüfung, jedoch eine theoretische und praktische Ausbildung erforderlich.
Die Theorieausbildung umfasst 4 Doppelstunden (zu 90 Minuten), die Praxisausbildung mindestens 5 Doppelstunden (entspricht 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten).
Nach Abschluss der Ausbildung wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin eine Bescheinigung der Fahrschule ausgestellt. Mit Dieser kann dann die Eintragung der Schlüsselzahl B196 beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden. Für die Antragstellung ist nur ein neues biometrisches Passbild erforderlich. Ein neuer Sehtest oder Erste Hilfe Kurs ist nicht nötig.
Für die Teilnahme muss der Bewerber/die Bewerberin um die Schlüsselzahl 196.
- Mindestens 25 Jahre alt sein
- Mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen
Die Theorieausbildung findet einmal im monatlich von März bis einschließlich Oktober statt. Die Theoriestunden der Klasse A findest du unter dem Menüpunkt Stundenplan.